… zuverlässige Personaldienstleistungen!
Personaldienstleistungen
Das Fachkräftekontingent in den Bereichen Gesundheit, IT, Chemie, Handwerk, Bau, Landwirtschaft sowie in der Gastronomie ist in der nahen Zukunft mit einheimischen schweizer Arbeitskräften demografie- und arbeitsbedingt nur sehr schwer durch die entsprechenden Anbieter aufzufüllen. Es fehlen Fachkräfte in erheblichem Masse.
Wir sind spezialisiert auf den Verleih von Fachkräften aus Polen und der Ukraine.
Das macht PersonalHelden besonders:
- Wir sind in der Lage, im Bereich Pflege polnische Krankenschwestern offiziell in die Schweiz zu entsenden. Die Sozialversicherung erfolgt in der Schweiz. Die Bewilligung durch die Schweizer Behörden liegt vor.
- Wir können ab sofort Hotels mit ausgebildeten polnischen Köchen und Servicekräften versorgen.
Sprechen Sie uns an!
Kontakt
PersonalHelden GmbH
Hinterbergstr. 56
6312 Steinhausen
Telefon: +41 (0) 41 541 16 20
E-Mail: info@personalhelden.ch
Geschäftsführer
Dietmar Lehmann, Markus Kirchschlager
Leitlinien
Die Zukunft unseres Wirtschaftsstandortes Schweiz hängt in entscheidendem Masse davon ab, wie gut es uns gelingt, die Fachkräftebasis zu sichern und zu erweitern. Über unser Rekrutierungsbüro in Polen sind wir jederzeit in der Lage, das für Sie passende Personal zu finden. Die Marktanalyse wird ausschliesslich von geschultem Personal durchgeführt.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind über das EU-Recht geklärt. Die Bewilligung durch die Schweizer Behörden liegt vor. Unsere jahrelange Erfahrung im Gesundheits- und Gaststättensektor in der Zusammenarbeit mit den ausländischen Mitarbeitern setzen wir gern für Ihre Bedürfnisse ein. Natürlich werden alle Gesetze in den jeweiligen Ländern eingehalten. Legalität ist für uns Ehrensache und Grundlage unseres Arbeitens. Der zu schliessende Verleihvertrag regelt alle Einzelheiten.
Kosten und Rahmenbedingungen
Unsere Kosten ergeben sich aus den in den verschiedenen Branchen vorhandenen Tariflöhnen inkl. unseres eigenen Aufwands. Die Abrechnung erfolgt wöchentlich.
Das Verleihhonorar ist in dem jeweiligen vereinbarten Stundensatz integriert. Haftungsfragen, Kündigungsfristen, Zahlungsziele sowie die Pflichten der Ent- und Verleiher sind im Vertrag geregelt. Unterkunft, Verpflegung sowie Dienst- bzw. Arbeitsschutzbekleidung stellt der Entleiher. Alle Arbeitnehmer sind in der Schweiz sozialversichert.